Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer stellt die logopädische Verordnung (Rezept) aus?
Sind Hausbesuche möglich?
Was kostet eine logopädische Behandlung?
Ist eine Videotherapie möglich?
Wie melde ich mich in Ihrer Praxis an?
Wie verläuft der erste Termin?
Wir lassen keine Fragen offen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Terminvereinbarung, Rezept und Behandlungsablauf. Finden Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht, kontaktieren Sie uns unter +49 (0)202 1111 1111 oder per Mail an info@xxx.de. Wir sind für Sie da.
Wie vereinbare ich einen Termin ?
Welche Unterlagen benötige ich für eine Behandlung?
Muss ich (mit meinem Kind) zu Hause üben?
Wie lange dauert eine Therapiesitzung?
Wie oft muss man zur Therapie?
Folgende Fachärzte können Ihnen eine logopädische Therapie verordnen: Allgemeinärzte, Kinderärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Phoniater, HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Sozialpädiatrische Zentren (SPZ/DBZ/MVZ), Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen.
Bitte achten Sie darauf, dass zwischen Ausstellungsdatum des Rezepts und dem Ersttermin maximal 28 Tage liegen dürfen – bei angekreuztem „dringlichen“ Behandlungsbedarf 14 Tage.
Als Heilmittel sind logopädische Behandlungen Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Sowohl die Untersuchung als auch die Behandlung gelten daher als Pflichtleistungen. Die Kosten der Therapie werden daher von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die Höhe des Eigenanteils als gesetzlich Versicherter ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Ab dem 18. Lebensjahr ist pro Verordnung eine einmalige Pauschale von 10,- € und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10 % zu zahlen. Da die Zuzahlung jedoch auf die maximale Höhe von 2 % des Bruttojahreseinkommens (bei chronisch kranken Menschen maximal bis zu 1 %) begrenzt sind, ist es sinnvoll, sämtliche Quittungen über alle Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren.
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer logopädischen Therapie in unterschiedlichem Umfang. Bitte erkundigen Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Für Selbstzahler ist es generell auch möglich, aus nicht medizinisch angeordneten Gründen eine logopädische Therapie zu erhalten.
Wir bieten Hausbesuche sowie die Durchführung von Therapien in Kliniken, Kindergärten oder Pflegeheimen an. Die Voraussetzung für die logopädische Behandlung zu Hause ist eine ärztliche Verordnung. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Die Termine für Hausbesuche für logopädische Behandlungen vereinbaren wir nach Absprache.
Möchten Sie sich neu bei uns anmelden, so verwenden Sie bitte unser Anmeldeformular. Wenn Sie Ihr Kind anmelden möchten, so verwenden Sie bitte das Anmeldeformular für Kinder.
Sind Sie bereits Patient, rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an unter +49 (0)170 685 1572. Gerne können Sie uns auch per Mail an info@therapie-dialog.de erreichen.
Wir bieten Ihnen nach Absprache, zusätzlich zur Präsenztherapie, die Möglichkeit der Videotherapie/Teletherapie an. Weitere Infos erhalten Sie hier.
Zu Beginn werden je nach Störungsbild die wesentlichen sprachlichen Fähigkeiten und Funktionen getestet sowie die persönliche Zielsetzung der Patienten aufgenommen. Auf Basis dieser Erkenntnisse, sowie dem ärztlichen Befund, wird eine Strategie für den Therapieablauf entworfen und die erforderlichen Behandlungsmethoden und Therapieansätze definiert.
Ihre Heilmittelverordnung (nicht länger als 28 Tage nach Ausstellungsdatum – 14 Tage bei angekreuztem „dringlichen“ Behandlungsbedarf)
Gegebenenfalls ärztliche Untersuchungsberichte (vor allem das Störungsbild betreffend, wie zum Beispiel Hörtestbefund, Klinikberichte)
Gegebenenfalls Hilfsmittel (zum Beispiel Zahnspangen, elektrische Sprechhilfen)
Der Erfolg der Therapie wird maßgeblich durch die Mitwirkung der Patienten beeinflusst. Insofern sollten Sie sich auch außerhalb der Regel-Therapie (mit Ihrem Kind) konsequent und intensiv mit den Therapieinhalten auseinandersetzen, um kurzfristig spürbare Resultate zu erreichen. Der zuständige Therapeut/die zuständige Therapeutin berät Sie hierzu individuell und gibt Ihnen gerne häusliche Übungen mit.
In der Logopädie beträgt die Dauer einer Therapiesitzung je nach Störungsbild 30, 45 oder 60 Minuten.
In der Regel beinhalten logopädische Verordnungen eine sogenannte „Therapiefrequenz“ von 1-2 pro Woche, je nach Bedarf und Störungsbild kann diese Frequenz auch bis zu dreimal pro Woche umfassen. Bei einer LSVT LOUD-Therapie beträgt die Therapiefrequenz für 4 Wochen 5x/Woche.